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Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsaufenthalte

Publikation

Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsaufenthalte - unter Berücksichtigung der ISO 31030:2021 Travel Risk Management

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Neuer Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung gemäß ISO 31030 für Unternehmen in Deutschland!

Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dies ist in verschiedenen Rechtsvorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz, verankert.

Die ISO 31030:2021, ein internationaler Leitfaden für das Travel Risk Management, kann hierbei als wertvolles Hilfsmittel dienen. Sie bietet einen strukturierten Rahmen und bewährte Verfahren zur Bewertung und Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit Geschäftsreisen. Durch die Anwendung der ISO 31030 können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Reisenden gut geschützt und potenzielle Gefahren minimiert werden.

Gewünschte Publikationen:

Tipp: Für Geschäftsreisen und Entsendungen ins Ausland muss laut Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Laden Sie den kostenlosen Leitfaden herunter und erfahren Sie, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die 2., überarbeitete Auflage berücksichtigt die im Jahr 2021 veröffentlichte ISO 31030 für Travel Risk Management.

Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsaufenthalte

"Die umfassende Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und ISO 31030 bildet die Grundlage für eine vorausschauende und verantwortungsvolle Planung von Auslandsaufenthalten. Die Inhalte dieses Leitfadens helfen dabei, den gesamten Prozess von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachsorge professionell zu begleiten."

Stefan Rosenowski, Geschäftsführer, Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) e. V.

Die Leitfäden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Überblick

  • DEUTSCHLAND

    Die International SOS Foundation hat einen Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandseinsätze veröffentlicht. Die 2., überarbeitete Auflage von 2025 berücksichtigt die ISO 31030:2021 Travel Risk Management Leitlinie. Co-Autoren sind der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW), das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Non-Profit-Organisation ISSA Mining.

    Das Ergebnis: Eine Handlungshilfe zur Beurteilung von Gefährdungen und die Entwicklung präventiver Maßnahmen - inklusive Checklisten und Interviews aus der Praxis. 

  • ÖSTERREICH

    Gemeinsam mit der FH Campus Wien, mit den Gerlach Rechtsanwälten, der Gewerkschaft GPA sowie der Wirtschaftskammer Österreich hat die International SOS Stiftung auch für den österreichischen Markt einen Leitfaden erstellt zur Evaluierung von Dienstreisen und Entsendungen.

    Die Handlungshilfe, die bei der Beurteilung von Gefahren sowie der Entwicklung von präventiven Maßnahmen unterstützt, enthält zahlreiche Checklisten und Interviews aus der Praxis.  

     
  • INTERNATIONAL

    Aufgrund der großen Nachfrage hat die International SOS Foundation zusammen mit ihren Mitherausgebern den internationalen englischen Leitfaden "Staying Safe and Healthy While Working Abroad" entwickelt. Dieser Leitfaden basiert auf der deutschen Originalversion "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung". 

    Mit dem internationalen Leitfaden sind die Informationen einem breiteren Publikum zugänglich. Am Leitfaden mitgewirkt haben die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit ISSA, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Initiative Vision Zero.

Fürsorgepflicht in der österreichischen Gesetzgebung und international

In Österreich ist der Arbeitgeber gemäß § 18 Angestelltengesetz (AngG) verpflichtet, auf seine Kosten alle notwendigen Einrichtungen bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen und zu erhalten, die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Angestellten erforderlich sind. Weitere Regelungen finden sich in Nebengesetzen wie dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsruhegesetz sowie in Sonderbestimmungen für bestimmte Branchen, etwa in Kollektivverträgen.

Bei internationalen Einsätzen müssen Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Einsatzlandes berücksichtigen. Dies umfasst oft spezielle Sozialrechtsvorschriften, Abkommen zur sozialen Sicherung sowie koordinierende Regelungen in Bezug auf Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz. Die Einhaltung internationaler Standards wie der ISO 31030 kann ebenfalls dazu beitragen, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu erfüllen und Haftungsrisiken zu reduzieren

Häufig gestellte Fragen - FAQ

In § 5 ArbSchG ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Gefährdungen, in § 6 die Pflicht zur Dokumentation sowie zur Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen geregelt. Diese Fürsorgepflicht gilt auch für mobile Mitarbeiter, die ins Ausland reisen oder für einen längeren Zeitraum entsendet werden, sofern sich aus der Reise besondere Gefährdungen ergeben. Durch die Auslandsaufenthalte entstehen spezielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit, die Unternehmen evaluieren und entsprechende Maßnahmen einführen müssen. Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz, in der DGUV-Vorschrift 2, der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung sowie der DGUV-Information 240-350 (entsprechend dem früheren G35) der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Einzubeziehen sind alle Personen, die im Sinne des Gesetzes als Beschäftigte des Unternehmens zählen. Diese genießen auch Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Formal gehören also Personengruppen wie Familienangehörige von Entsandten, Frauen in Mutterschutz oder Elternzeit, aber auch die Mitarbeiter von Subunternehmen oder Mitarbeiter mit lokalen Arbeitsverträgen im Ausland nicht zu denjenigen, für die eine solche Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Unternehmen sollten diese Personengruppen dennoch in ihre präventiven Maßnahmen und Prozesse einbinden, da sie neben der gesetzlichen auch eine moralische Verpflichtung haben. Der Faktor Mensch rückt auch beim Thema Nachhaltigkeit immer mehr in den Vordergrund. Eine wesentliche Neuerung des Nachhaltigkeit-Standards GRI 403 z. B. liegt auf der Erweiterung der zu schützenden Personengruppe. Neben den lokalen Mitarbeitern werden Geschäftsreisende oder Entsandte und sogar Subunternehmer betrachtet. 

Zunächst einmal ist der Zugang zu länderspezifischen Informationen wertvoll, z. B. zu den Standards von Ärzten und Krankenhäusern im Rahmen der Krankenversorgung, zum Rettungssystem, zu Hygiene-Standards, zur Qualität von Speisen bzw. Wasser und zur regionalen Gefährdung durch Krankheiten. Ein wichtiger Baustein der Prävention ist die arbeitsmedizinische Vor- und Nachsorge, die dazu dient, durch präventive Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder gar zu vermeiden. International SOS und Partner haben aufgrund eigener Erfahrungen und Analysen eine Länderliste herausgegeben, die beschreibt, in welchen Ländern eine solche arbeitsmedizinische Vorsorge sinnvoll erscheint oder sogar Pflicht sein kann. Andere Schutzmaßnahmen sind Impfungen, Reiseapotheken, hier sind die Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel zu beachten, und der Abschluss einer Versicherung. Damit mobilen Mitarbeitern im Ausland bei medizinischen Fragen oder Problemen rund um die Uhr geholfen werden kann, ist eine 24-Stunden-Assistance sinnvoll. Helfen können medizinische Assistance-Unternehmen, die über eigene Ressourcen oder akkreditierte Dienstleister in den Bereichen Logistik, Medizin und Sicherheit verfügen.  

Für Unternehmen und Organisationen ist es essenziell, bei Vorfällen innerhalb kürzester Zeit evaluieren zu können, ob Mitarbeiter betroffen sind oder nicht. Hierzu wurden Trackinglösungen entwickelt, die entweder auf GPS-Trackingverfahren basieren, auf Fluggastdatensätzen, durch Erfassung der Reisebuchungsdaten oder auf einer Mischung aus beiden. Mit Hilfe dieser Trackinglösungen lässt sich bei einem eingetretenen Ereignis schnell feststellen, ob mobile oder auch lokale Mitarbeiter am Ereignisort betroffen sind. Zum anderen verfügen moderne Trackinglösungen heutzutage oft über integrierte Kommunikationsmöglichkeiten, die es erlauben, geortete Mitarbeiter sofort mit wichtigen Informationen zu versorgen und deren Rückmeldung einzuholen, ob beispielsweise weitere Hilfe gewünscht und erforderlich ist. 

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stellen Unternehmen mitunter vor komplexe Herausforderungen, insbesondere die kleineren. Da hilft es, wenn man auf die Unterstützung von Fachleuten bauen kann und praxisnahe, einfache Tools zur Verfügung stehen. Großunternehmen haben es da naturgemäß leichter als Kleinbetriebe, da sie über eigene Fachabteilungen und Strukturen verfügen. Ein erfolgreiches und geschätztes Tool, mit dem kleine und mittelständische Unternehmen ohne großen Aufwand ihre Arbeitsschutzorganisation überprüfen und verbessern können, ist der „GDA-ORGAcheck“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Hier schließt der vorliegende Leitfaden nahtlos an. Nicht nur bei kleineren Unternehmen besteht dabei der Wunsch, die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben zu reduzieren und zu einfachen, rationalen Lösungen zu kommen. Der im Jahr 2021 veröffentlichte Leitfaden ISO 31030 für Travel Risk Management bietet darüber hinaus wertvolle Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und trägt somit zur Sicherheit von Geschäftsreisenden bei.

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