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Für Arbeitgeber des öffentlichen Diensts gilt, ebenso wie in der Privatwirtschaft, die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgeber in Deutschland sind dazu aufgefordert, alle Risiken und Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und zu bewerten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Grundlage für Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Unternehmen.
Tipp: Für berufliche Reisen und Auslandseinsätze muss laut Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Laden Sie den kostenlosen Leitfaden herunter und erfahren Sie, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Fürsorgepflicht in der österreichischen Gesetzgebung
In Österreich ist der Dienstgeber nach § 18 Angestelltengesetz (AngG) verpflichtet, "auf seine Kosten alle Einrichtungen bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen und zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Dienstleistung zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Angestellten erforderlich sind". Weitere Regelungen finden sich in Nebengesetzen, so etwa im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), im Arbeitszeitgesetz, im Arbeitsruhegesetz und in Sonderbestimmungen für bestimmte Branchen (etwa in Kollektivverträgen).Gemeinsam mit Partnern hat die International SOS Foundation Leitfäden für Deutschland und Österreich sowie eine internationale Version auf den Markt gebracht, die das Thema Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsreisen und Entsendungen intensiver beleuchten.
Die Leitfäden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Überblick
DEUTSCHLAND
BERUFLICHE AUSLANDSREISEN UND ENTSENDUNGEN - LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Die International SOS Stiftung hat einen Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung für berufliche Reisen und Auslandseinsätze erstellt. Co-Autoren sind die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Das Ergebnis: Eine Handlungshilfe für die Beurteilung von Gefährdungen und die Entwicklung von präventiven Maßnahmen - inklusive Checklisten und Interviews aus der Praxis.
ÖSTERREICH
RISIKOMINIMIERUNG BEI BERUFLICHEN AUSLANDSAUFENTHALTEN - EVALUIERUNG VON DIENSTREISEN UND ENTSENDUNGEN
Gemeinsam mit der FH Campus Wien, mit den Gerlach Rechtsanwälten, der Gewerkschaft GPA sowie der Wirtschaftskammer Österreich hat die International SOS Stiftung auch für den österreichischen Markt einen Leitfaden erstellt zur Risikominimierung bei beruflichen Auslandseinsätzen.
Die Handlungshilfe, die bei der Beurteilung von Gefahren sowie der Entwicklung von präventiven Maßnahmen unterstützt, enthält zahlreiche Checklisten und Interviews aus der Praxis.
INTERNATIONAL
STAYING SAFE AND HEALTHY WHILE WORKING ABROAD
Dieser Leitfaden basiert auf der deutschen Originalversion "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung". Aufgrund der großen Nachfrage hat die International SOS Stiftung zusammen mit ihren Mitherausgebern eine internationale englische Version des Leitfadens entwickelt.Mit dem internationalen Leitfaden sind die Informationen einem breiteren Publikum zugänglich. Am Leitfaden mitgewirkt haben die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit ISSA, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Initiative Vision Zero.Dieser Leitfaden basiert auf der deutschen Originalversion "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung".